Wenn sich in der Werkstatt jemand schwer an der Hand verletzt, zählt jede Minute bis zur ersten Hilfe. Deshalb schreibt die Unfallversicherung vor, wie viele ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb anwesend sein müssen. Die Regel ist einfach, wird aber oft falsch angewendet: Gerechnet wird nicht mit der Zahl im Arbeitsvertrag, sondern mit den Personen, die tatsächlich gleichzeitig da sind. Hier erfährst du, wie du die Zahl berechnest, welche Ausbildung nötig ist und was du dokumentieren musst.

Schnell zur Zahl: Der Pflichten-Check berechnet die Mindestzahl der Ersthelfer für deinen Betrieb aus Branche und Beschäftigtenzahl und zeigt dir weitere Pflichten gleich mit.

Rechtsgrundlage: § 26 DGUV Vorschrift 1

Die Pflicht steht in § 26 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

SituationMindestzahl der Ersthelfer
2 bis 20 anwesende Versicherte1 Ersthelfer
mehr als 20 anwesende Versicherte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben5 % der anwesenden Versicherten
mehr als 20 anwesende Versicherte in sonstigen Betrieben (z. B. Handwerk, Produktion, Bau)10 % der anwesenden Versicherten
Kindertageseinrichtungen1 Ersthelfer je Kindergruppe
Hochschulen10 % der Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, also der Beschäftigten

Von den Prozentwerten darf nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger abgewichen werden, und zwar unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung. Eine eigenmächtige Absenkung ist also nicht zulässig. Ergibt deine Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Gefährdung, etwa durch Gefahrstoffe, abgelegene Arbeitsplätze oder lange Rettungswege, sind mehr Ersthelfer sinnvoll.

Wie berechne ich die Anzahl der Ersthelfer?

Maßgeblich sind die gleichzeitig anwesenden Versicherten. Für die Rechnung zählen deine Beschäftigten, die zur selben Zeit im Betrieb sind. Das hat drei Folgen:

  • Schichtbetrieb: Jede Schicht braucht für sich genug Ersthelfer. Eine starke Frühschicht nützt der Nachtschicht nichts.
  • Abwesenheiten: Urlaub, Krankheit, Dienstreisen und Fortbildung reduzieren die Zahl der verfügbaren Ersthelfer. Plane eine Reserve ein, damit die Mindestzahl zu jeder Zeit erreicht wird.
  • Standorte: Ein Ersthelfer in der Zentrale hilft der Außenstelle zehn Kilometer entfernt nicht. Rechne je Standort bzw. je Arbeitsbereich mit eigenen Wegen.

Ergibt die Rechnung eine Kommazahl, rundest du auf. Einen halben Ersthelfer gibt es nicht. Ein paar Beispiele:

Betriebgleichzeitig anwesendQuoteRechnungMindestzahl
Steuerbüro142 bis 20fest1
Verwaltung605 %60 × 0,05 = 33
Einzelhandel1305 %130 × 0,05 = 6,57
Schreinerei2510 %25 × 0,10 = 2,53
Produktion, Frühschicht8510 %85 × 0,10 = 8,59
Produktion, Nachtschicht3210 %32 × 0,10 = 3,24

Die Mindestzahl ist die Untergrenze für jeden Zeitpunkt. Damit du sie auch in der Urlaubszeit hältst, bildest du in der Praxis mehr Personen aus, als die Tabelle verlangt. Wie viele, hängt von Schichtmodell, Fluktuation und Abwesenheitsquote ab.

Ausbildung und Fortbildung

Als Ersthelfer darfst du nur Personen einsetzen, die bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Ausgenommen sind Personen mit sanitäts- oder rettungsdienstlicher Ausbildung oder einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsberuf.

  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten.
  • Fortbildung: Erste-Hilfe-Training, ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten, in der Regel alle zwei Jahre (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Du musst dir Nachweise über die Fortbildung vorlegen lassen.
  • Zusatzausbildung: Ist wegen der Art des Betriebs, insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen, mit Notfällen zu rechnen, die über die allgemeine Ausbildung hinausgehen, musst du für zusätzliche Aus- und Fortbildung sorgen (§ 26 Abs. 4).

Die Lehrgangsgebühren für betriebliche Ersthelfer übernimmt in vielen Fällen die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Frag dort nach dem Verfahren, bevor du buchst. Der typische Fehler ist übrigens nicht die fehlende Ausbildung, sondern die verpasste Fortbildung. Wer die Zweijahresfrist deutlich überzieht, gilt nicht mehr als fortgebildeter Ersthelfer und zählt dann nicht mehr für deine Mindestzahl.

Dokumentation: Verbandbuch nach § 24 Abs. 6

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert werden. Nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 ist diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln. Das klassische Verbandbuch ist eine Möglichkeit, Meldeblöcke oder eine elektronische Erfassung sind ebenfalls zulässig, solange Vertraulichkeit und Verfügbarkeit gewährleistet sind.

Wichtig ist das vor allem für Bagatellverletzungen. Entzündet sich ein kleiner Schnitt Wochen später, belegt der Eintrag, dass die Verletzung bei der Arbeit entstanden ist. Typische Angaben sind Name der verletzten Person, Zeitpunkt, Ort, Hergang, Art der Verletzung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Name der helfenden Person.

Erste-Hilfe-Material: Wie viele Verbandkästen?

Neben den Personen braucht es Material. Die ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ unterscheidet den kleinen Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 und den großen nach DIN 13169. Zwei kleine können einen großen ersetzen. Die Mindestanzahl hängt von Betriebsart und Beschäftigtenzahl ab:

BetriebsartBeschäftigteVerbandkästen
Verwaltungs- und Handelsbetriebe1 bis 501 kleiner
Verwaltungs- und Handelsbetriebe51 bis 3001 großer
Verwaltungs- und Handelsbetriebe301 bis 6002 große, je weitere 300 ein großer mehr
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe1 bis 201 kleiner
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe21 bis 1001 großer
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe101 bis 2002 große, je weitere 100 ein großer mehr

Die Kästen müssen schnell erreichbar, gut sichtbar gekennzeichnet und vollständig sein. Verbrauchtes Material wird sofort ersetzt, abgelaufene Sterilprodukte regelmäßig ausgetauscht. Lege fest, wer die Kästen kontrolliert, und häng einen Aushang mit Notrufnummer und den Namen der Ersthelfer daneben.

Ersthelfer auswählen, benennen und bekannt machen

Ersthelfer sollten dort arbeiten, wo im Notfall Hilfe gebraucht wird, und nicht ständig unterwegs sein. Gut geeignet sind Beschäftigte, die überwiegend an einem festen Ort arbeiten und die Aufgabe freiwillig übernehmen. Achte auf eine Verteilung über Bereiche, Etagen und Schichten. In einem Betrieb mit Werkstatt und Büro nützt es wenig, wenn alle Ersthelfer im Büro sitzen.

Wer Ersthelfer ist, müssen alle wissen. Bewährt haben sich ein Aushang am Verbandkasten und an zentralen Stellen, ein Hinweis in der Erstunterweisung neuer Beschäftigter und eine aktuelle Liste bei der Führungskraft. Nach jedem Wechsel, ob durch Kündigung, Elternzeit oder Versetzung, wird die Liste angepasst und die Mindestzahl neu geprüft.

Typische Fehler

  • Mit der Gesamtzahl statt der Anwesenden rechnen: Das führt im Schichtbetrieb leicht zu zu wenigen Ersthelfern in einzelnen Schichten.
  • Keine Reserve: Im Sommerurlaub ist plötzlich niemand mit gültiger Ausbildung da.
  • Fortbildung verpasst: Die Ausbildung liegt Jahre zurück, die Fortbildung wurde nie nachgeholt.
  • Kleinstverletzungen nicht dokumentiert: Später fehlt der Nachweis für die Unfallversicherung.
  • Verbandkasten unvollständig: Material wurde verbraucht und nicht ersetzt.

Nicht verwechseln: Brandschutzhelfer

Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind zwei verschiedene Funktionen mit eigener Rechtsgrundlage. Brandschutzhelfer regelt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Danach ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend, bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen oder Schichtbetrieb können mehr nötig sein. Eine Person kann beide Aufgaben übernehmen, braucht dann aber beide Ausbildungen, und du musst beide Zahlen getrennt erfüllen. Wie du die Zahl der Brandschutzhelfer berechnest, steht im Artikel Wie viele Brandschutzhelfer braucht dein Betrieb?

Checkliste: Ist deine Erste Hilfe organisiert?

  • Ist die Mindestzahl der Ersthelfer je Schicht und je Standort berechnet?
  • Ist eine Reserve für Urlaub, Krankheit und Fluktuation eingeplant?
  • Sind alle Ersthelfer bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet?
  • Liegt die letzte Fortbildung jeder Person nicht länger als zwei Jahre zurück, und sind die Nachweise vorhanden?
  • Ist geprüft, ob wegen Gefahrstoffen oder besonderer Gefährdungen eine Zusatzausbildung nötig ist?
  • Werden alle Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert und fünf Jahre vertraulich aufbewahrt?
  • Sind ausreichend Verbandkästen nach ASR A4.3 vorhanden, vollständig und erreichbar?
  • Hängen Notrufnummer und Namen der Ersthelfer gut sichtbar aus?
  • Wissen alle Beschäftigten aus der Unterweisung, wer Ersthelfer ist und wo der Verbandkasten hängt?

Die Benennung von Ersthelfern ist eine typische Aufgabe, die der Arbeitgeber an Führungskräfte überträgt. Wie das sauber geht, beschreibt der Artikel zu den Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz. Weitere Tipps für den Alltag findest du im Artikel zur Arbeitsschutzpraxis.

Wie Avyronis dabei unterstützt

In Avyronis hinterlegst du Qualifikationen und Beauftragungen mit Fristen, zum Beispiel die Ausbildung zum Ersthelfer und das Datum der nächsten Fortbildung. Das System erinnert rechtzeitig, bevor eine Fortbildung fällig wird, sodass niemand unbemerkt aus der Mindestzahl herausfällt. Welche Zahl für deinen Betrieb gilt, rechnet der Pflichten-Check aus. Was die Software kostet, steht auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).

Zählen alle Beschäftigten oder nur die anwesenden?

Maßgeblich sind die gleichzeitig anwesenden Versicherten. Im Schichtbetrieb rechnest du deshalb je Schicht, und Abwesenheiten der Ersthelfer durch Urlaub oder Krankheit musst du einplanen.

Wie oft muss ein Ersthelfer fortgebildet werden?

In der Regel alle zwei Jahre (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Das Erste-Hilfe-Training umfasst 9 Unterrichtseinheiten und muss bei einer ermächtigten Stelle stattfinden.

Muss es in einem kleinen Betrieb einen Ersthelfer geben?

Ja, sobald zwei oder mehr Versicherte gleichzeitig anwesend sind, ist mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer erforderlich.

Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?

Die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen ist nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 fünf Jahre lang verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.