Ein Entstehungsbrand lässt sich in den ersten Sekunden oft noch mit einem Feuerlöscher stoppen. Ein paar Minuten später ist das kaum noch möglich. Genau dafür gibt es Brandschutzhelfer: Beschäftigte, die einen Feuerlöscher sicher bedienen, im Brandfall die richtigen Schritte kennen und die Kolleginnen und Kollegen aus dem Gebäude bringen. Wie viele du davon brauchst, regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.

Schnell zur Zahl: Der Pflichten-Check berechnet den Richtwert für Brandschutzhelfer und Ersthelfer aus deiner Beschäftigtenzahl und zeigt dir weitere Pflichten gleich mit.

Rechtsgrundlage: § 10 ArbSchG und ASR A2.2

Nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Ihre Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung ist der Betriebs- oder Personalrat anzuhören.

Wie das konkret aussieht, beschreibt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert 2025) in Abschnitt 7.3. Hältst du dich an die ASR, kannst du davon ausgehen, dass du die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllst. Brandschutzhelfer sind dort definiert als die Beschäftigten, die der Arbeitgeber für die Bekämpfung von Entstehungsbränden benannt hat.

Die 5-Prozent-Regel

Die ASR A2.2 sagt: Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Mehr Brandschutzhelfer können zum Beispiel nötig sein

  • in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, etwa bei brennbaren Flüssigkeiten, Lackierarbeiten, Schweißen oder großen Mengen brennbarer Stoffe,
  • wenn sich viele Personen in der Arbeitsstätte aufhalten, zum Beispiel Kundschaft, Besucher oder Fremdfirmen,
  • wenn Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind, etwa in Pflegeeinrichtungen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
  • bei großer räumlicher Ausdehnung, also mehreren Gebäuden, Etagen oder weit auseinanderliegenden Hallen.

Außerdem musst du Schichtbetrieb und Abwesenheiten berücksichtigen, etwa durch Fortbildung, Urlaub und Krankheit. Die 5 % sind also kein fester Wert, sondern der Ausgangspunkt für deine Gefährdungsbeurteilung.

So berechnest du die Anzahl: drei Beispiele

BetriebRechnungErgebnis
Büro mit 12 Beschäftigten, eine Etage12 × 5 % = 0,6, aufgerundetmindestens 1, besser 2 wegen Urlaub und Krankheit
Handwerksbetrieb mit 45 Beschäftigten, Werkstatt und Büro45 × 5 % = 2,25, aufgerundetmindestens 3, verteilt auf Werkstatt und Büro
Produktion mit 180 Beschäftigten in 2 Schichten, Lackiererei180 × 5 % = 9; erhöhte Brandgefährdung und Schichtendeutlich mehr als 9, so dass in jeder Schicht und in der Lackiererei genug Brandschutzhelfer anwesend sind

Rechne immer mit Aufrunden. Entscheidend ist am Ende nicht die Zahl auf dem Papier, sondern dass zu jeder Arbeitszeit und in jedem Bereich jemand da ist, der einen Entstehungsbrand bekämpfen und die Räumung anstoßen kann. Halte deine Überlegungen in der Gefährdungsbeurteilung fest, dann ist die Zahl bei einer Kontrolle nachvollziehbar.

Weniger Löschmitteleinheiten, doppelt so viele Brandschutzhelfer

Die ASR A2.2 erlaubt bei normaler Brandgefährdung, für die Grundausstattung auch kleinere, leichtere Feuerlöscher mit nur 2 Löschmitteleinheiten anzurechnen. Das hat aber Bedingungen: Die Bedienung muss einfacher werden, zum Beispiel durch mindestens 25 % weniger Gewicht je Feuerlöscher, der Weg zum nächsten Feuerlöscher muss kürzer werden, zum Beispiel durch Halbierung der maximalen Entfernung, und die Anzahl der Brandschutzhelfer muss verdoppelt werden. Wer also auf kleine Feuerlöscher setzt, braucht in der Regel 10 statt 5 % Brandschutzhelfer.

Ausbildung: Unterweisung und Löschübung

Brandschutzhelfer müssen nach ASR A2.2 fachkundig unterwiesen werden. Zum Inhalt gehören:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
  • die betriebliche Brandschutzorganisation, zum Beispiel Brandschutzordnung, Alarmierung und Sammelplatz,
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
  • Gefahren durch Brände, etwa Rauch und Durchzündung,
  • das Verhalten im Brandfall.

Pflicht ist außerdem eine praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen. Ein reiner Online-Kurs reicht also nicht. Die Theorie lässt sich gut digital vermitteln, das Löschen muss aber jeder einmal selbst gemacht haben. Wie die Ausbildung aufgebaut sein kann und welche Fachkunde die ausbildende Person braucht, beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“. Die Ausbildung übernehmen zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Fachfirmen oder die Feuerwehr.

Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Die ASR A2.2 gibt einen Hinweis aus der Praxis: Bei normaler Brandgefährdung hat es sich bewährt, Unterweisung und Übung alle 2 bis 5 Jahre zu wiederholen. Das genaue Intervall legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei erhöhter Brandgefährdung, nach einem Brand oder wenn sich die Feuerlöschtechnik ändert, wiederholst du früher.

Wichtig: Davon unabhängig müssen alle Beschäftigten über die Brandschutzmaßnahmen und das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden, und zwar vor Beginn der Beschäftigung, bei einer Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach mindestens einmal jährlich (ASR A2.2, Abschnitt 7.2). Wie du das organisierst, steht im Artikel zur Unterweisung im Arbeitsschutz.

Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer: der Unterschied

FunktionAufgabeGrundlage
BrandschutzhelferEntstehungsbrände bekämpfen, Räumung unterstützen§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 Abschnitt 7.3
Brandschutzbeauftragterberät und unterstützt den Arbeitgeber im betrieblichen BrandschutzASR A2.2 Abschnitt 7.1 (Hinweis): zweckmäßig bei erhöhter Brandgefährdung; Pflicht kann sich aus Landesrecht oder Baugenehmigung ergeben
EvakuierungshelferRäumung von Bereichen organisieren und kontrollieren§ 10 ArbSchG, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“

In vielen Betrieben übernehmen Brandschutzhelfer auch die Aufgaben der Evakuierungshelfer. Das ist zulässig, wenn die Personen für beide Aufgaben ausgebildet sind. Eine Person kann auch zugleich Ersthelfer sein. Dann musst du aber beide Mindestzahlen getrennt erfüllen und beide Fortbildungsfristen im Blick behalten.

Brandschutzhelfer auswählen und bekannt machen

Gute Brandschutzhelfer sind regelmäßig vor Ort, kennen die Räume und behalten in Stresssituationen die Nerven. Verteile sie so, dass jeder Bereich und jede Schicht abgedeckt ist. Die Benennung hältst du schriftlich fest, damit du sie im Zweifel nachweisen kannst.

Alle Beschäftigten sollten wissen, wer Brandschutzhelfer ist. Bewährt haben sich ein Aushang neben dem Flucht- und Rettungsplan, ein Hinweis in der Erstunterweisung neuer Beschäftigter und eine aktuelle Liste bei der Führungskraft. Verlässt ein Brandschutzhelfer den Betrieb oder wechselt die Abteilung, prüfst du die Zahl sofort neu.

Typische Fehler

  • Nur mit der Gesamtzahl rechnen: In der Spätschicht oder im Außenlager ist dann niemand da.
  • Keine Reserve: Fünf Prozent sind erfüllt, bis zwei Brandschutzhelfer gleichzeitig im Urlaub sind.
  • Nur Theorie: Ohne praktische Löschübung ist die Ausbildung nach ASR A2.2 nicht vollständig.
  • Wiederholung vergessen: Die Ausbildung liegt zehn Jahre zurück, und niemand hat das Intervall festgelegt.
  • Kleine Feuerlöscher ohne doppelte Zahl: Wer 2-LE-Löscher auf die Grundausstattung anrechnet, braucht doppelt so viele Brandschutzhelfer.

Checkliste: Ist dein Brandschutz organisiert?

  • Ist die Zahl der Brandschutzhelfer in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und begründet?
  • Sind in jeder Schicht und in jedem Bereich genug Brandschutzhelfer anwesend, auch bei Urlaub und Krankheit?
  • Hatten alle Brandschutzhelfer eine fachkundige Unterweisung mit praktischer Löschübung?
  • Ist das Wiederholungsintervall festgelegt, und sind die Termine geplant?
  • Ist die Benennung schriftlich festgehalten und der Betriebs- oder Personalrat angehört?
  • Wurden alle Beschäftigten im letzten Jahr zum Verhalten im Brandfall unterwiesen?
  • Hängen Brandschutzordnung bzw. Verhaltensregeln und die Namen der Brandschutzhelfer aus, wo das nötig ist?
  • Werden die Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen gewartet, sofern der Hersteller keine andere Frist vorgibt?

Die Benennung von Brandschutzhelfern ist eine typische Aufgabe, die der Arbeitgeber an Führungskräfte überträgt. Wie das sauber geht, beschreibt der Artikel zu den Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz.

Wie Avyronis dabei unterstützt

In Avyronis hinterlegst du Qualifikationen und Beauftragungen mit Fristen, zum Beispiel die Ausbildung zum Brandschutzhelfer und das Datum der nächsten Löschübung. Das System erinnert rechtzeitig, bevor eine Wiederholung fällig wird. In der Teamübersicht sieht die Führungskraft, wer in ihrem Bereich ausgebildet ist und wo eine Lücke entsteht. Den Richtwert für deinen Betrieb rechnet der Pflichten-Check aus. Was die Software kostet, steht auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Nach ASR A2.2 ergibt sich die Zahl aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großen Gebäuden können mehr nötig sein.

Muss auch ein kleiner Betrieb Brandschutzhelfer haben?

Ja. § 10 ArbSchG verlangt, Beschäftigte für die Brandbekämpfung zu benennen. Auch bei wenigen Beschäftigten brauchst du deshalb mindestens eine Person, wegen Urlaub und Krankheit besser zwei. Der Arbeitgeber kann die Aufgabe auch selbst übernehmen, wenn er entsprechend ausgebildet ist.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Nach dem Hinweis in ASR A2.2 hat es sich bei normaler Brandgefährdung bewährt, Unterweisung und Übung alle 2 bis 5 Jahre zu wiederholen. Das Intervall legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Reicht eine Online-Schulung für Brandschutzhelfer?

Nein. Nach ASR A2.2 gehören praktische Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen zur Ausbildung. Die Theorie kann digital vermittelt werden, die Übung nicht.

Zählen Teilzeitkräfte bei der Berechnung mit?

Die ASR A2.2 spricht von 5 % der Beschäftigten und verlangt zusätzlich, Schichtbetrieb und Abwesenheiten zu berücksichtigen. Entscheidend ist, dass zu jeder Arbeitszeit genug Brandschutzhelfer anwesend sind. Viele Teilzeitkräfte sprechen deshalb eher für mehr Brandschutzhelfer.

Kann ein Ersthelfer auch Brandschutzhelfer sein?

Ja, eine Person kann beide Aufgaben übernehmen, braucht dann aber beide Ausbildungen. Die Mindestzahlen für Ersthelfer und Brandschutzhelfer müssen jeweils für sich erfüllt sein.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.