Sicherheitsbeauftragte sind Kolleginnen und Kollegen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit ein Auge auf die Sicherheit haben. Sie sehen, wenn die Schutzbrille fehlt oder ein Notausgang zugestellt ist, und sprechen es an. Lange galt: Ab mehr als 20 Beschäftigten müssen sie bestellt werden. Diese Regel hat sich 2026 geändert. Viele Merkblätter und Vorlagen im Netz sind deshalb veraltet.
Schnell prüfen: Der Pflichten-Check zeigt dir nach Beschäftigtenzahl, ob Sicherheitsbeauftragte und ein Arbeitsschutzausschuss für dich Pflicht sind.
Was hat sich geändert?
Mit dem Gesetz vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 140) wurde § 22 Abs. 1 SGB VII neu gefasst. Die neue Fassung gilt seit Ende Mai 2026. Das Ziel war, kleinere Betriebe von Pflichten zu entlasten, wenn es dort keine besonderen Gefahren gibt.
| Regelmäßig Beschäftigte | Bis Mai 2026 | Seit Mai 2026 |
|---|---|---|
| bis 20 | keine Pflicht | keine Pflicht |
| 21 bis 49 | Pflicht | nur Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt; dann ein Sicherheitsbeauftragter |
| 50 bis 249 | Pflicht | Pflicht; ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter |
| ab 250 | Pflicht | Pflicht; Anzahl nach Gefahren und Beschäftigtenzahl |
Unabhängig von der Größe kann die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
Wer zählt als Beschäftigter?
Maßgeblich ist die Zahl der regelmäßig Beschäftigten, nicht ein kurzfristiger Höchststand. Nach § 22 Abs. 1 SGB VII zählen außerdem bestimmte weitere Versicherte mit, darunter Lernende in der beruflichen Aus- und Fortbildung, zum Beispiel in Lehrwerkstätten und Schulungskursen, in Bildungseinrichtungen auch Kinder, Schüler und Studierende sowie Ehrenamtliche in Hilfeleistungsorganisationen und im Zivilschutz.
Was ist eine „besondere Gefährdung“?
Das Gesetz definiert den Begriff nicht näher. Entscheidend ist deine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Hinweise auf eine besondere Gefährdung können zum Beispiel sein:
- Arbeiten mit Absturzgefahr, an Maschinen mit hohem Verletzungsrisiko oder im Straßenverkehr,
- Tätigkeiten mit giftigen, krebserzeugenden oder entzündbaren Gefahrstoffen,
- Alleinarbeit, Arbeiten in Behältern und engen Räumen oder an elektrischen Anlagen,
- ein auffälliges Unfallgeschehen in den letzten Jahren.
Ein Büro mit 35 Beschäftigten braucht nach neuem Recht in der Regel keinen Sicherheitsbeauftragten mehr. Ein Metallbaubetrieb mit 35 Beschäftigten, Schweißarbeiten und Montage auf Baustellen sehr wahrscheinlich schon. Halte deine Entscheidung und die Begründung in der Gefährdungsbeurteilung fest. Im Zweifel fragst du deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die DGUV Vorschrift 1 und der DGUV-Leitfaden zur Anzahl der Sicherheitsbeauftragten (DGUV Information 211-039) werden derzeit an die neue Rechtslage angepasst. Bis die neuen Fassungen erscheinen, richtest du dich nach dem Gesetzestext und fragst bei Unklarheiten deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauchst du?
Für Betriebe ab 50 Beschäftigten legt der Unternehmer die Anzahl fest und berücksichtigt dabei die Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Zahl der Beschäftigten. Bewährt haben sich die Kriterien, die schon die DGUV Vorschrift 1 nennt:
- Räumliche Nähe: Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet im selben Bereich wie die Kolleginnen und Kollegen, die er im Blick haben soll.
- Zeitliche Nähe: In jeder Schicht ist jemand da.
- Fachliche Nähe: Er kennt die Tätigkeiten und Maschinen aus eigener Erfahrung.
- Zahl der Beschäftigten: Eine Person kann nicht beliebig viele Kolleginnen und Kollegen begleiten.
Viele Berufsgenossenschaften geben in ihren Branchenhilfen Richtwerte. Frag dort nach, wenn du unsicher bist. Auch unterhalb der Pflichtgrenze darfst du Sicherheitsbeauftragte bestellen. Gerade in Betrieben mit Werkstatt, Lager oder Außendienst lohnt sich das oft.
Aufgaben: unterstützen, nicht verantworten
Nach § 22 Abs. 2 SGB VII unterstützen Sicherheitsbeauftragte den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Insbesondere
- überzeugen sie sich davon, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und richtig benutzt werden,
- machen sie Kolleginnen und Kollegen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam,
- melden sie Mängel an die Führungskraft und nehmen an Begehungen und Unfalluntersuchungen teil, soweit das im Betrieb so geregelt ist.
Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und übernehmen nicht die Verantwortung des Arbeitgebers oder der Führungskräfte. Sie dürfen wegen ihrer Aufgabe nicht benachteiligt werden, und zwar von der Bestellung bis zum Widerruf (§ 22 Abs. 3 SGB VII). Wie sich ihre Rolle von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Führungskräften abgrenzt, steht im Artikel zu den Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz.
Bestellung und Ausbildung
Die Bestellung erfolgt unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Halte sie schriftlich fest, mit Name, Bereich und Datum, und mach sie im Betrieb bekannt. Die Person sollte die Aufgabe freiwillig übernehmen, denn ohne Motivation bleibt die Rolle wirkungslos.
Für die Aus- und Fortbildung sorgt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie trägt die Lehrgangskosten sowie die nötigen Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Der Arbeitgeber zahlt für die ausgefallene Arbeitszeit das Entgelt weiter (§ 23 SGB VII). Melde neue Sicherheitsbeauftragte deshalb möglichst bald zu einem Grundseminar deiner BG an.
Arbeitsschutzausschuss: hier bleibt es bei 20
Nicht verwechseln: Die Pflicht zum Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG hat sich nicht geändert. Er ist weiterhin in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden. Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75. Der Ausschuss tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Sind Sicherheitsbeauftragte bestellt, gehören sie ihm an.
Typische Fehler
- Mit der alten 20er-Grenze arbeiten: Viele Vorlagen und Schulungsunterlagen sind noch nicht angepasst.
- Bestehende Bestellungen einfach weglaufen lassen: Wer bisher Sicherheitsbeauftragte hatte und sie nicht mehr braucht, sollte die Bestellung bewusst beenden oder bewusst beibehalten und das dokumentieren.
- Entscheidung nicht begründen: Ohne Aussage in der Gefährdungsbeurteilung lässt sich bei 21 bis 49 Beschäftigten nicht nachvollziehen, warum kein Sicherheitsbeauftragter bestellt ist.
- Sicherheitsbeauftragte als Verantwortliche einsetzen: Sie unterstützen, sie entscheiden nicht.
- Keine Zeit einplanen: Ohne Zeit für Rundgänge und Austausch bleibt die Rolle auf dem Papier.
Checkliste
- Ist die Zahl der regelmäßig Beschäftigten einschließlich der mitzuzählenden Versicherten ermittelt?
- Bei 21 bis 49 Beschäftigten: Ist in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten, ob eine besondere Gefährdung besteht?
- Ab 50 Beschäftigten: Ist die Anzahl nach Gefahren, Bereichen und Schichten festgelegt?
- Ist der Betriebs- oder Personalrat beteiligt und die Bestellung schriftlich festgehalten?
- Haben alle Sicherheitsbeauftragten das Grundseminar der BG besucht?
- Wissen alle Beschäftigten, wer in ihrem Bereich Sicherheitsbeauftragter ist?
- Ist bei mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet, der vierteljährlich tagt?
Wie Avyronis dabei unterstützt
In Avyronis hinterlegst du Beauftragungen wie den Sicherheitsbeauftragten mit Bereich, Datum und Nachweis, dazu die Seminare der BG als Qualifikation mit Fristen. Sicherheitsbeauftragte nehmen an Begehungen teil, erfassen Feststellungen direkt vor Ort und machen daraus Maßnahmen mit Verantwortlichen und Frist. Ob für deinen Betrieb Sicherheitsbeauftragte Pflicht sind, zeigt der Pflichten-Check. Was die Software kostet, steht auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen Sicherheitsbeauftragten?
Seit Mai 2026 in der Regel ab 50 Beschäftigten (§ 22 Abs. 1 SGB VII). Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Die Berufsgenossenschaft kann die Bestellung bei besonderer Gefährdung unabhängig von der Größe anordnen.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Betrieb?
Unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter. Sonst legt der Unternehmer die Anzahl nach den Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten fest. Bewährt haben sich die Kriterien räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten.
Haftet der Sicherheitsbeauftragte bei einem Unfall?
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer, sie haben keine Weisungsbefugnis und übernehmen nicht die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Diese bleibt beim Arbeitgeber und den Führungskräften.
Wer bezahlt die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sorgt für die Aus- und Fortbildung und trägt Lehrgangs-, Fahrt-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit weiter (§ 23 SGB VII).
Müssen wir bestehende Sicherheitsbeauftragte jetzt abberufen?
Nein. Du darfst Sicherheitsbeauftragte auch unterhalb der Pflichtgrenze behalten. Entscheide bewusst, ob die Bestellung bleibt, und halte das fest. Der Schutz vor Benachteiligung gilt bis zum Widerruf der Bestellung.
Gilt die neue Grenze auch für den Arbeitsschutzausschuss?
Nein. Der Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG ist weiterhin ab mehr als 20 Beschäftigten zu bilden, Teilzeitkräfte zählen anteilig.
Beauftragungen und Seminare im Blick behalten
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.