Arbeitsplatzbezogen statt allgemein

Die Betriebsanweisung muss zu Stoff, Tätigkeit und Arbeitsbereich passen. Eine allgemeine Vorlage allein reicht deshalb nicht aus.

Verständlich und handlungsorientiert

Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und Entsorgung müssen knapp, eindeutig und für Beschäftigte verständlich beschrieben sein.

Grundlage der Unterweisung

Beschäftigte sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Änderungen der Tätigkeit oder neue Erkenntnisse müssen berücksichtigt werden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.